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Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) |
Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2003 die Gewerbeabfallverordnung in Kraft gesetzt. Damit verbunden war der Auftrag an die Kommunen, diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zielt darauf ab, durch eine weitgehende Getrennthaltung der Abfälle am Entstehungsort die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen sicherzustellen. Die entscheidende Neuerung für Gewerbebetriebe findet sich in Paragraph 7 der Verordnung. Die Bundesregierung schreibt hier vor, dass jeder |
Gewerbebetrieb in angemessenem Umfang Behälter zur Erfassung von Abfällen zur Beseitigung (Restmüll) vom städtischen Entsorgungsbetrieb abfahren lassen muss. Die Umsetzung ist von der städtischen Satzung zu regeln. Neu ist jetzt, dass der Restmüll unbedingt getrennt erfasst werden muss. Für Kleinbetriebe mit einem Restmüllaufkommen bis zu 1,1 Kubikmeter pro Woche ändert sich nichts, weil der Restmüll weiterhin zusammen mit den Hausratsabfällen entsorgt wird. |